Unsere eLearning Basis-Kurse "Prüfung von Ausweisdokumenten", "Gesichter erkennen - stimmen Bild und Person überein?" und "Gängige Fälschungspraktiken" sind eine gute Grundlage für alle, die verantwortungsvoll Ausweisdokumente und Identitäten überprüfen müssen. Für Unternehmen bestimmter Branchen ist dieses Wissen sogar verpflichtend (für gesetzliche Hinweise hier klicken).
Um von Anfang an einen guten Lernerfolg zu erzielen, beinhalten unsere sowohl anschaulichen sowie unterhaltsamen Lehrvideos auch Trainigseinheiten.
Die Auflösung finden Sie am Ende dieser Seite.
eLearning bringt viele Vorteile mit sich. Zu den wichtigsten gehören Flexibilität, digitale Verfügbarkeit und individuelle Lösungen. Lesen Sie weiter, wie Sie von eLearning profitieren können.
Hinter unserer Firma steht vor allem ein Prinzip, wir wollen die erste Adresse zu allen Fragen rund um die Dokumentations- und Identitätsprüfung sein. Daher bieten wir in unserem umfangreichen Weiterbildungsprogramm nicht nur eLearning, sondern auch Seminare vor Ort an. Wir sind überzeugt, dass in Kombination - frei nach dem "Flipped Classroom" Prinzip - die besten Lernerfolge erzielt werden.
Das Flipped Classroom Prinzip eignet sich auch hervorragend, um in Ihrem Unternehmen eine generelle, aber fokussierte Sensibilisierung für die Prüfung von Dokumenten und Identitäten zu schaffen. Darüberhinaus bietet Ihnen unser Angebot auch die Möglichkeit, SpezialistenInnen auszubilden.
Ihre normale Arbeitsumgebung bzw. technische Ausstattung im Büro oder Home Office ist in der Regel für eLearning geeignet. Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann prüfen Sie die folgenden Kriterien:
Unsere Basis-Kurse ermöglichen Ihnen einen effizienten und preiswerten Einstieg in Ihre Weiterbildung: Sie kosten ab 19,95 €.
Ob Einzelunternehmen, Mittelstand oder großer Konzern, jeder ist bei uns herzlich willkommen! Sollten Sie an individuellen Lösungen interessiert sein, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Um Ihre Bedürfnisse am besten abzudecken, bieten wir die folgenden Abrechnungsmöglichkeiten und Mengenrabatte an:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, regelt in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz (hier zum Download klicken) die Unterrichtung von Beschäftigten folgendermaßen:
Unterrichtung der Beschäftigten
Nach § 6 Abs. 2 Nummer 6 GwG müssen die Verpflichteten grundsätzlich alle ihre Beschäftigten erstmalig und laufend in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die insoweit bestehenden geldwäscherechtlichen Vorschriften und Pflichten sowie Datenschutzbestimmungen unterrichten. Die Unterrichtung kann dabei im Rahmen von Präsenz- Schulungen erfolgen oder unter Verwendung von inhaltlich angemessenen und aktuellen IT-gestützten Schulungsprogrammen oder Schulungsunterlagen. Die Unterrichtung über Datenschutzbestimmungen kann durch den Datenschutz- beauftragten oder entsprechend geschulte Personen erfolgen.
Die Verpflichteten können auf risikoorientierter Grundlage eigenständig über die verwendeten Arten der Unterrichtung, ihre Ausgestaltung und ihren Umfang sowie den Zeitpunkt ihrer Durchführung entscheiden. Hierbei sind neben der individuellen Risikosituation insbesondere anlassbezogene Umstände zu berücksichtigen (z.B. gesetzliche Neuregelungen, wesentliche Änderungen der Verwaltungspraxis der BaFin, Erkenntnisse über neue Formen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, der Neueintritt von Beschäftigten oder die Häufi gkeit von geldwäscherechtlich relevanten Vorfällen oder auch erhöhte Fehlerquoten in Bezug auf geldwäscherechtliche Pflichten). Gleiches gilt in Bezug auf die Ausgestaltung der Unterrichtungen. Informationen über Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergeben sich u.a. aus dem Austausch mit der FIU gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 9 GwG, aus den Jahresberichten der FIU sowie aus den Veröffentlichungen der Financial Action Task Force (FATF) (Jahresberichte, Typologien-papiere etc.).
Eine Grenze der Unterrichtungspflicht ist allenfalls in Bezug auf Beschäftigte zu ziehen, die Tätigkeiten nachgehen, die keinerlei Bezug zu den geschäftstypischen Aufgaben oder Leistungen des Verpflichteten aufweisen (z.B. Reinigungspersonal).
Weiterhin wird in den Auslegungshinweisen auch die Überprüfung der regelmäßigen Schulungen erläutert:
Eine unabhängige Prüfung kann durch eine Innenrevision, aber auch durch sonstige interne oder externe Prüfungen erfolgen. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Überprüfung angesichts der Art und des Umfangs der Geschäftstätigkeit des Verpflichteten angemessen ist. Dabei besteht die nach § 6 Abs. 2 Nr. 7 GwG vorgeschriebene unabhängige Überprüfung zusätzlich zu den Kontrollpflichten des GWB und umfasst auch den vom GWB verantworteten Bereich.
Die Innenrevision bzw. die interne/externe Prüfungsstelle hat die Einhaltung aller geldwäscherechtlichen Pflichten zu überprüfen. Es ist regelmäßig ausreichend, wenn jedes Jahr risikoangemessen Teilbereiche geprüft werden, sofern innerhalb eines Drei-Jahre-Rhythmus sämtliche Bereiche einer Prüfung unterzogen werden.
In den Berichten ist zu beurteilen, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vom Verpflichteten getroffenen Sicherungsmaßnahmen angemessen, funktionsfähig, aktuell und wirksam sind und der GWB den ihm zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist.
Diese Hinweise zu geldwäscherechtlichen Pflichten gelten laut BaFin für:
Sollten Sie noch grundsätzliche Fragen zum Thema eLearning oder spezielle Fragen zu unseren Online-Kursen, unseren Unterrichtsinhalten und Trainern haben, dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.
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